Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die Rückbaupartner (Betreiber: Tim Hobrlant) für Kunden erbringt. Sie bilden die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zwischen der Rückbaupartner und ihren Kunden.
2. Vertragsgegenstand
Die Rückbaupartner bietet folgende Leistungen an:
- Entkernung von Gebäuden
- Rückbau und Demontage von Objekten
- Verwertung und Entsorgung von Rückbaumaterialien
- Beratung und Planung von Rückbauprojekten
3. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote der Rückbaupartner sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch die Rückbaupartner zustande. Diese Bestätigung erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Angebotsanfrage.
Änderungen am Leistungsumfang oder zu Projektbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot genannten Preise sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlich fälligen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich jeweils für die im Angebot definierten Leistungen.
Zahlungsbedingungen:
- 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung
- Zahlungen erfolgen per Banküberweisung
- Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet werden
5. Leistungsumfang
Die genaue Beschaffenheit der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und eventuellen Leistungsbeschreibungen. Die Rückbaupartner führt die Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen durch.
Abweichungen vom Angebot, die sich erst bei der Ausführung ergeben, werden separat berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Das Objekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Alle notwendigen Genehmigungen einzuholen
- Alle erforderlichen Informationen über das Objekt bereitzustellen
- Den freien Zugang zum Objekt zu gewährleisten
- Infrastruktur (Wasser, Strom) zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart
7. Haftung und Schadensersatz
Die Rückbaupartner haftet für Mängel der Leistung, die bei Übergabe vorhanden sind. Der Kunde hat solche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend zu machen.
Die Haftung für unmittelbare Schäden ist auf den Leistungspreis begrenzt. Für mittelbare Schäden und Konsequenzschäden haftet die Rückbaupartner nicht, sofern diese nicht durch vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden entstanden sind.
8. Gewährleistung
Für Mängel wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Übergabe gewährt. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Mängel nicht unverzüglich angezeigt hat.
Ausgeschlossen ist jede Haftung für normale Verschleißerscheinungen und Verschmutzungen, die bei Rückbauprojekten üblich sind.
9. Kündigung und Beendigung
Ein Kunde kann einen Vertrag schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern nicht mit Arbeiten bereits begonnen wurde.
Nach Arbeitsbeginn entsteht für bereits erbrachte Leistungen ein Anspruch auf Bezahlung auch bei Kündigung.
Die Rückbaupartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit der Rückbaupartner ist Weimar.
Anwendbares Recht: Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
Vollständigkeit: Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Absprachen oder Zusicherungen sind ungültig.
Stand: März 2026